Die Gemeindeleitung wird vom Kirchenvorstand gemeinsam mit dem Pfarramt wahrgenommen.
Alle sechs Jahre wird der Kirchenvorstand von den wahlberechtigten Gemeindegliedern gewählt. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ledeburg-Stöcken, das das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Wählbar sind Mitglieder der Ev.-luth. Kirche, die am Wahltag mindestens sechs Monate der Kirchengemeinde angehören (1. Wohnsitz) und das 18. Lebensjahr vollendet haben.